Archiv für Blödsinn von ganz oben

Zur Bedeutung des Gerichtsurteils ‚AZ B 14 AS 61/07 R’ für alle Ausbildungssuchende, die Hartz IV-Leistungen beziehen.

Das Gerichtsurteil ‚AZ  B 14AS61/07R’ des Bundessozialgerichts – das wir unten im Original abdrucken – hat erhebliche Auswirkungen für Azubis, die auf Hartz IV-Leistungen vom Jobcenter angewiesen sind und die gleichzeitig Geld vom Schüler-Bafög benötigen. Wer Hartz IV bezieht, bekommt durch das neue Urteil nur noch 91 Euro Schüler-Bafög, statt 212 Euro (kleines Schüler-Bafög) oder 455 Euro(großes Schüler-Bafög). Besonders betroffen von diesem Urteil sind die Azubis, die eine kostenpflichtige, schulische Berufsausbildung machen möchten.

Ein Fallbeispiel:

Jan Durchschnitt, Hartz IV-Empfänger, jünger als 25 Jahre, noch keine abgeschlossene Berufsausbildung. Jan Durchschnitt bekommt vom Jobcenter monatlich 359,- Euro Lebensunterhalt. Das Geld für den Lebensunterhalt reicht gerade so zum Leben, Jans Miete wird vom Jobcenter bezahlt.

Jans Bewerbungs-Marathon für eine betriebliche Ausbildung blieb bislang erfolglos. Auf 50 Bewerbungen 10 Absagen und vom Rest hörte er nie wieder etwas, bekam noch nicht einmal die Unterlagen zurück!  Was kostet die Welt?

Damit er nicht noch mehr Zeit verliert, interessiert Jan sich jetzt für eine schulische Berufsausbildung – und die ist kostenpflichtig. Da Jan aber überhaupt keinen finanziellen Spielraum hat, um das Schulgeld aufzubringen, ist er auf Förderung durch Schüler-BAföG angewiesen. Solange noch der volle Betrag (212,- oder 455,-) ausbezahlt wurde, konnte Jan damit fast jede schulische Berufsausbildung bezahlen.

Fast jeder Hartz IV-Empfänger ohne Berufsausbildung konnte also mit der alten Regelung noch das „Ticket zur Arbeitswelt“ erwerben. Doch seitdem Jan vom oben genannten Gerichtsurteil betroffen ist, und nur jene 91 Euro Schüler-Bafög erhält, kann er praktisch keine dieser Berufsausbildungen mehr absolvieren. Für 91 Euro monatlich gibt es bundesweit kaum schulische Berufsausbildungen. Das ist bitter und diskriminierend, aber leider „Recht im Namen des Volkes“.

Kleiner Trost: Die sehr wenigen Ausnahmen an günstigen Berufsausbildungen, die Jan Durchschnitt bezahlen kann, sind uns bei BLINKER natürlich bekannt und gerne informieren wir jeden ‚Jan Durchschnitt’ über diese Möglichkeiten, wenn er zu uns in die Beratung kommt…

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BundesSOZIALgericht entscheidet nicht sozial

14. Senat 17.3.2009 B 14 AS 61/07 R

Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 17.3.2009 – B 14 AS 63/07 R.
siehe auch: 

Urteil des 14. Senats vom 17.3.2009 - B 14 AS 63/07 R -, Presse-Vorbericht Nr. 17/09 vom 10.3.2009, Presse-Mitteilung Nr. 17/09 vom 18.3.2009 14. Senat 17.3.2009 B 14 AS 62/07 R

3) bis 5)

Die Revisionen der Beklagten waren teilweise erfolgreich. Die Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist teilweise als zweckbestimmte Einnahme nach § 11 Abs 3 Nr 1 Buchst a SGB II bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Sie dient sowohl dem Zweck, den Lebensunterhalt zu sichern, als auch dem Zweck, die Ausbildung zu finanzieren. Allerdings gibt es für eine bestimmte anteilsmäßige oder prozentuale Aufteilung der als Pauschale gewährten Förderungsleistungen hinsichtlich der Kosten für den Lebensunterhalt und der Kosten für die Ausbildung keine verbindliche Vorgabe. In der bisherigen Praxis ist ausgehend von einer entsprechenden Regelung in den BAföG-VwV eine Pauschale von 20 vH von den BAföG-Leistungen für ausbildungsbedingte Kosten festgelegt worden. Da der überwiegende Teil der BAföG-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – und damit zur Deckung der in den § § 20, 22 SGB II genannten Bedarfe – verwandt werden muss, hält der Senat die Pauschalierung in einer solchen Größenordnung für nachvollziehbar; dies allerdings nur, wenn sie sich von dem Betrag ableitet, der nach dem BAföG als insgesamt bedarfsdeckend angesehen wird und ergänzende Fürsorgeleistungen generell ausschließt ( § 7 Abs 5 Satz 1 SGB II).

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DUALES AUSBILDUNGSSYSTEM 4EVER

Es war einmal…

„Ein Handy oder ein Computer aus dem Jahr 1964 sind super, funktionieren, prächtig und müssen auch nicht erneuert werden.

Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute…“

Moment! Handys, Computer aus dem Jahr 1964? Zahlendreher oder was?

Tja, im Märchen kann alles so schön sein… einmal ge- oder erfunden funktionieren Prinzen oder Prinzessinnen, Goldesel oder Hans im Glück immer und überall.

Nur wenn wir groß und erwachsen werden, glauben wir eigentlich nicht mehr an Märchen.

Da irrst Du aber gewaltig. Deutschland ist voll von Menschen, die an

„für- immer –gültige“ Märchen glauben.

Das glaubst Du jetzt wieder nicht? Warte es ab….

Schlaue Menschen erfanden im Jahr 1964 das deutsche duale Ausbildungssystem.

Wat dit is? Na, Ausbildung im Betrieb und in der staatlichen Berufsschule. Eben die „normale“ Ausbildung.

1969 wurde das Ganze noch mit dem Berufsbildungsgesetz verankert und beschlossen.

Nun lebten alle glücklich bis an ihr Lebensende. Alle bekommen immer eine „normale Ausbildung“, erhalten Ausbildungsvergütung und freuen sich.

Dumm nur, dass immer mehr junge Menschen zur Welt kamen und plötzlich zu wenig von diesen „normalen Ausbildungsplätzen“ vorhanden waren.

Doch wie in guten Märchen wurde das „Unvermeidliche“ einfach mal ignoriert.

Aber: mehr und mehr wollten eine Ausbildung und immer weniger Unternehmen wollten diese bezahlen und in ihren Betrieben ausbilden. Wenn überhaupt ausbilden, dann meistens Abiturienten.

Heimlich still und leise sind es nun 1.500.000 junge Menschen, die keine Ausbildung haben.

Und die, mit einem „normalen Ausbildungsplatz“ fühlen sich auch manchmal wie im Märchenland – der vielen Überstunden, der nichtgezahlten Ausbildungsvergütung, der Hilfsarbeiter ….

Nun gibt es, wie ja bei Handys, Fernsehern und Computern üblich, auch so eine Art „Erfindergruppe“,  die neue Ideen für Ausbildungsplätze entwickelt.

Gleich 100.000 junge Menschen MEHR  können jetzt durch diese Ideen eine Ausbildung machen.

Betrieb und Berufsschule bleiben – nur ist die Berufsschule diesmal nicht staatlich, sondern eine Privatschule. Geld verdient man auch nicht sofort, aber mit Schüler-Bafög und Kindergeld haben viele einen sofortigen Ausbildungsplatz, Geld zum Leben und vor allen DINGEN eine AUSBILDUNG und damit die Chance auf eine berufliche Zukunft.

Und das Beste ist, jeder kann eine Ausbildung machen, die seinen Wünschen und Talenten entspricht – auf die er/sie Bock hat.

Damit steigen die Chancen, dass der- oder diejenige auch nach der Ausbildung einen Job bekommt,  weil sie etwas lernen, was ihnen Spaß macht und ihren Fähigkeiten entspricht.

Das ist kein Märchen, sondern wahr und real.

Nur die Wesen aus dem Märchenland wollen weiter an ihre „Erfindung 1964“ glauben und halten krampfhaft daran fest. Bloß keine komischen Neuheiten, keine Experimente…

Wo kommen wir denn da hin? Schließlich ist Deutschland berühmt für sein Oktoberfest – äh, ich meine für seine „Duale Ausbildung“.

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Gut gemeint und nichts gekonnt!

Liebes Bundesministerium für Bildung und Forschung!

Toll, dass Sie so schnell auf die Studentenproteste reagieren und sofort eine Erhöhung der BAföG-Sätze anstreben.

Dumm nur, dass ein Bundesministerium nie oder nur selten mit anderen Bundesministerien kommuniziert. 

Das eine (Bundesministerium für Bildung und Forschung) gibt spendabel mehr BAföG an „Bedürftige“, wie z.B. junge Hartz IV Empfänger/innen raus und das andere (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) nimmt den Hartz IV Empfängern gleich wieder einen Großteil der Gesamtsumme weg.  

Also von 212,- Euro Schüler- Bafög bleiben einem jungen Menschen, der in einem Hartz IV Haushalt lebt, gerade mal 91,- Euro Bafög übrig.

Schließlich hat der Bafög beziehende Hartz IV Empfänger laut Jobcentern dann ein Einkommen. 

Dieses angebliche „Einkommen“ hat laut der Aussage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aber eigentlich eine ganz andere Aufgabe:

Welche Aufgabe hat das BAföG?

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln der Auszubildenden, ihrer Eltern oder etwaigen Ehegatten scheitern. Ziel des BAföG ist es daher, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. (Quelle: www.das-neue-bafoeg.de)

HÄÄÄ????

Mandy oder Kevin aus einem Elternhaus mit berufstätigen, nicht so viel verdienenden, Eltern (also nicht Hartz IV) erhalten demnach:

212,- Euro BAföG und 164,- Euro Kindergeld monatlich.

Das sind 376,- Euro,  die Mandy oder Kevin  für eine Ausbildung, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht, ausgeben können.
Sandy und Mike aus einem Hartz IV Elternhaus erhalten „stolze“

91,- Euro

Na ja, eigentlich ja auch 376,- Euro, doch die „netten“ Menschen von der Bundesagentur für Arbeit (das gehört zu dem anderen Bundesministerium für Arbeit und Soziales) haben so lange gegen eine junge Hartz IV-Bafög-Empfängerin geklagt, bis das  Bundessozialgericht gegen junge Menschen aus arbeitslosen Elternhäusern entschieden hat.

Seit März 2009 werden somit alle, die dringend BAföG benötigen, weil ihre Eltern keinen Job haben, irgendwie anders behandelt als andere junge Menschen.

Das Verrückte dabei ist, dass es kaum jemandem auffällt.  Keiner regt sich auf.

Macht ja auch nichts, wenn viele junge Menschen ihre Ausbildung abbrechen müssen, weil dieses Gerichtsurteil ihnen das BAföG wegnimmt….

Oder sie können gar nicht erst mit einer Ausbildung anfangen, weil ihnen die Geldmittel fehlen….

Lustige Maßnahmen statt Erstausbildung sind ja auch viel sinnvoller…

Kosten ja auch mehr Steuergelder:

Kosten für Bewerbungsmaßnahmen etc.: ca. 6,5 Milliarden Euro.

Kosten für Bafög für alle: gerade mal ca. 700 Millionen Euro.

Klar, dass die Bundesagentur für Arbeit da vor Gericht klagen muss, um mehr Steuergelder für Maßnahmen und Gerichtsprozesse ausgeben zu können.

Wer benötigt schon eine Erstausbildung?

Besser ist es anscheinend, junge Menschen, die keinen Ausbildungsplatz erhalten, über Jahre schön zu demotivieren und sie in die fünfte Maßnahme zu stecken.

Dort lernt man übrigens manchmal so wichtige Dinge wie Tierrätsel lösen, Pünktlichkeit etc.

HALLO liebe Politiker/innen! AUFWACHEN!!!

Jungen Menschen Hoffnung machen und dann wieder zerstören ist ja wohl ziemlich blöd.

Macht doch bitte Euren Job richtig, für den Ihr ebenfalls Steuergelder erhaltet!

Einigt Euch darüber, ob BAföG nun für „Bedürftige“ sein soll oder nicht!

Kommentare (2) »

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