Das Gerichtsurteil ‚AZ B 14AS61/07R’ des Bundessozialgerichts – das wir unten im Original abdrucken – hat erhebliche Auswirkungen für Azubis, die auf Hartz IV-Leistungen vom Jobcenter angewiesen sind und die gleichzeitig Geld vom Schüler-Bafög benötigen. Wer Hartz IV bezieht, bekommt durch das neue Urteil nur noch 91 Euro Schüler-Bafög, statt 212 Euro (kleines Schüler-Bafög) oder 455 Euro(großes Schüler-Bafög). Besonders betroffen von diesem Urteil sind die Azubis, die eine kostenpflichtige, schulische Berufsausbildung machen möchten.
Ein Fallbeispiel:
Jan Durchschnitt, Hartz IV-Empfänger, jünger als 25 Jahre, noch keine abgeschlossene Berufsausbildung. Jan Durchschnitt bekommt vom Jobcenter monatlich 359,- Euro Lebensunterhalt. Das Geld für den Lebensunterhalt reicht gerade so zum Leben, Jans Miete wird vom Jobcenter bezahlt.
Jans Bewerbungs-Marathon für eine betriebliche Ausbildung blieb bislang erfolglos. Auf 50 Bewerbungen 10 Absagen und vom Rest hörte er nie wieder etwas, bekam noch nicht einmal die Unterlagen zurück! Was kostet die Welt?
Damit er nicht noch mehr Zeit verliert, interessiert Jan sich jetzt für eine schulische Berufsausbildung – und die ist kostenpflichtig. Da Jan aber überhaupt keinen finanziellen Spielraum hat, um das Schulgeld aufzubringen, ist er auf Förderung durch Schüler-BAföG angewiesen. Solange noch der volle Betrag (212,- oder 455,-) ausbezahlt wurde, konnte Jan damit fast jede schulische Berufsausbildung bezahlen.
Fast jeder Hartz IV-Empfänger ohne Berufsausbildung konnte also mit der alten Regelung noch das „Ticket zur Arbeitswelt“ erwerben. Doch seitdem Jan vom oben genannten Gerichtsurteil betroffen ist, und nur jene 91 Euro Schüler-Bafög erhält, kann er praktisch keine dieser Berufsausbildungen mehr absolvieren. Für 91 Euro monatlich gibt es bundesweit kaum schulische Berufsausbildungen. Das ist bitter und diskriminierend, aber leider „Recht im Namen des Volkes“.
Kleiner Trost: Die sehr wenigen Ausnahmen an günstigen Berufsausbildungen, die Jan Durchschnitt bezahlen kann, sind uns bei BLINKER natürlich bekannt und gerne informieren wir jeden ‚Jan Durchschnitt’ über diese Möglichkeiten, wenn er zu uns in die Beratung kommt…

