Eine gute Woche später, 1.7.2010.
Nachdem Frantisek die fehlenden Unterlagen am 24.6. eingereicht hat, ist er heute erneut zum persönlichen Gespräch im Jobcenter eingeladen. Der Geschäftsführer Herr Tack ist nicht anwesend, dafür kümmert sich die Bereichsleiterin jetzt um den Fall. Frantisek glaubt, heute seinen begehrten Bildungsgutschein zu bekommen.
Stattdessen erklärt ihm die Bereichsleiterin, warum der Bildungsgutschein nun doch nicht ausgestellt werden könne. Ihre Aussagen sind wirr und willkürlich. Zum einen könne die Unterstützung nicht erfolgen, weil Frantisek vor sechs Jahren (!) schon einmal eine Ausbildungsmaßnahme zum Bürokaufmann erhalten habe. „Ein zweites Mal geht das nicht.“, sagt sie. Zum anderen habe die Berufsschule am Telefon erklärt, „die Kosten für das dritte Ausbildungsjahr nicht tragen zu wollen.“
Diese letzte Aussage geht an jeglicher Sachkenntnis völlig vorbei. Es geht nicht darum, dass die Schule Kosten trägt, sondern es geht darum, dass das Jobcenter etwas zahlen soll. Die Schule hat ja schon auf ein Jahr Schuldgeld verzichtet. Wir telefonieren sofort mit der Berufsschule und berichten von dem angeblichen Telefonat mit dem Jobcenter.
Ja, ein Gespräch mit dem Jobcenter habe es gegeben, bestätigt die Schulleitung. Aber von einer Kostenverweigerung war gar keine Rede. Im Gegenteil: „Wir haben dem Jobcenter erneut versichert, dass wir auf den Kosten des ersten Ausbildungsjahres sitzen bleiben, weil wir sie Frantisek erlassen haben. Er ist ein guter Schüler und wird die Ausbildung packen. Es geht jetzt nur noch um den Bildungsgutschein für die restlichen zwei Jahre. Das haben wir gesagt!“ Die Schulleiterin ist sehr empört, wie ihr das Wort im Munde verdreht worden ist und der Bittsteller damit abgespeist wurde. „Da kann man mal sehen, wie die Jobcenter mit ihren Kunden und uns als staatlich anerkannter Bildungsträger umgehen. Völlig willkürlich und zur Not mit glatten Lügen!“
Nach diesem Gespräch schreibe ich eine höfliche aber bestimmte Email an die Bereichsleiterin und weise auf die Widersprüchlichkeiten hin mit der dringenden Bitte um ein neues, klärendes Gespräch. Eine Stunde später erhalte ich von der Bereichsleiterin eine Antwort:
Sehr geehrter Herr Lauk,
in meinem heutigen persönlichen Gespräch habe ich Herrn Klein ausführlich erklärt, aus welchen Gründen wir leider keinen Bildungsgutschein für die restlichen zwei Jahre ausstellen können. Ich habe auch mit ihm vereinbart, dass in der nächsten Woche ein Termin mit ihm, mir und der zuständigen Teamleiterin des M&I –Bereichs ( Vermittlungsbereich ) stattfinden wird, wo wir gemeinsam ein Lösung finden wollen, um die Wünsche von Herrn Klein mit unseren gesetzlichen Möglichkeiten abzugleichen.
Diese Einladung wurde heute bereits zum 08.07.2010 um 14:00 Uhr im Jobcenter Neukölln, Zimmer 5C073 5. Etage an Herrn Klein übersandt. Gern können Sie an diesem Gespräch teilnehmen.
Umgehend antworte ich der Dame, dass ich selbstverständlich gerne an dem Gespräch am 8.7. teilnehmen werde. Den ganzen Schriftverkehr setze ich in c.c. auch an Herrn Tack. Dass wir enttäuscht und verwirrt sind, schreibe ich natürlich nicht. Dieses Pulver wollen wir uns für das Gespräch aufheben.
Systeme Roulette sagte,
August 15, 2010 @ 6:47 pm
Lustig, ich hatte garnicht gedacht das das *wirklich* so funktioniert. Komische Welt.
Internet Roulette sagte,
August 16, 2010 @ 3:24 am
Da fragt man sich beim lesen ja schon, ob man nicht irgendwie auf den Kopf gefallen ist.